Schreiben Sie Ihre Rechnungen ruhig weiter mit Word oder Excel. Das fertige PDF laden Sie hier hoch, wir machen daraus die E-Rechnung, die Ihre Kunden ab 2027 verlangen und das Gesetz ab 2028 vorschreibt. Amtlich geprüft und verständlich erklärt. Ihre Datei wird danach gelöscht.
Legen Sie Ihre Rechnung hier ab
PDF bis 20 MB. Dreimal im Monat kostenlos, ganz ohne Konto.
„Bitte senden Sie uns ab Januar nur noch E-Rechnungen. PDFs können wir nicht mehr verarbeiten.“
„Dafür brauchen Sie unser Komplettpaket — Buchhaltung, Banking, Lohn, alles aus einer Hand.“
„Sind die ausgehenden E-Rechnungen auch validiert? Sonst gibt es Ärger beim Vorsteuerabzug.“
Seit 2025 darf Ihnen jeder Lieferant E-Rechnungen schicken, oft als nackte XML-Datei. Doppelklick, und statt einer Rechnung erscheint Programmcode. Laden Sie die Datei einfach hier hoch: Wir zeigen sie lesbar an und prüfen nebenbei, ob sie überhaupt gültig ist. Bei fehlerhaften Rechnungen steht nämlich Ihr Vorsteuerabzug auf dem Spiel.
Alle Preise inkl. USt. Anmeldung per E-Mail-Link, ohne Passwort.
Ja. Das Gesetz schreibt nur vor, welches Format beim Kunden ankommt, nicht, womit die Rechnung erstellt wurde. Jede hier erzeugte Datei entspricht der Norm EN 16931 und besteht die amtliche KoSIT-Prüfung mit ihren rund 300 Regeln. Den Prüfbericht liefern wir mit. Eines ist wichtig: Versenden Sie die erzeugte Datei an Ihren Kunden, denn sie ist jetzt das Original.
Empfangen können müssen alle Unternehmen seit dem 1.1.2025. Ausstellen müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1.1.2027, alle anderen ab dem 1.1.2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen dauerhaft befreit. Zum 30-Sekunden-Pflicht-Check →
Sie wird ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet und unmittelbar nach der Umwandlung gelöscht. Das Ergebnis halten wir höchstens 24 Stunden zum Download bereit. Die KI-Auswertung läuft mit vertraglich zugesicherter EU-Datenresidenz, und mit Ihren Daten wird kein Modell trainiert.
Für die meisten Geschäftskunden: ZUGFeRD. Die Rechnung sieht aus wie bisher, die Daten stecken unsichtbar im PDF. XRechnung ist reines XML und nur dann nötig, wenn Behörden oder einzelne Großkunden sie ausdrücklich verlangen. Hier der ausführliche Vergleich.
Ja. Die erzeugte Datei ist das steuerliche Original und muss acht Jahre unverändert aufbewahrt werden (§ 14b UStG). Wir erinnern Sie beim Download daran. Ein ordentlicher Datei-Ordner mit Sicherung reicht dafür meistens aus.
Bewusst nicht. Sie behalten Word, Excel und Ihre Abläufe. Wir übernehmen genau den einen Schritt, den das Gesetz neu verlangt, mehr nicht. Hintergründe stehen in unserem Wissensbereich.
Wir erkennen Rechnungsnummer, Beträge und Positionen automatisch. Das dauert meist unter 30 Sekunden.
Links Ihre Original-Rechnung, rechts die erkannten Daten. Gelb markierte Felder sind Pflicht und konnten nicht gefunden werden, bitte ergänzen Sie sie. Sie bleiben für die inhaltliche Richtigkeit verantwortlich.