Rechnungsreif

Ihre Rechnung bleibt Ihre Rechnung.
Sie wird nur e-rechnungsreif.

Schreiben Sie Ihre Rechnungen ruhig weiter mit Word oder Excel. Das fertige PDF laden Sie hier hoch, wir machen daraus die E-Rechnung, die Ihre Kunden ab 2027 verlangen und das Gesetz ab 2028 vorschreibt. Amtlich geprüft und verständlich erklärt. Ihre Datei wird danach gelöscht.

Legen Sie Ihre Rechnung hier ab

PDF bis 20 MB. Dreimal im Monat kostenlos, ganz ohne Konto.

✓ Verarbeitung in Deutschland ✓ Datei wird nach Umwandlung gelöscht ✓ Amtliche Prüfung (KoSIT) inklusive

Drei Sätze, die Sie vielleicht kennen.

Ihr Großkunde schreibt:

„Bitte senden Sie uns ab Januar nur noch E-Rechnungen. PDFs können wir nicht mehr verarbeiten.“

Erledigt. Gleiche Rechnung, gültiges Format.
Der Software-Vertrieb sagt:

„Dafür brauchen Sie unser Komplettpaket — Buchhaltung, Banking, Lohn, alles aus einer Hand.“

Brauchen Sie nicht. Sie brauchen ein anderes Dateiformat.
Ihre Steuerberaterin fragt:

„Sind die ausgehenden E-Rechnungen auch validiert? Sonst gibt es Ärger beim Vorsteuerabzug.“

Jede Datei kommt mit amtlichem Prüfbericht.

Vom Schreibtisch zum Posteingang Ihres Kunden.

1 · AblegenIhr fertiges Rechnungs-PDF. Ob aus Word, Excel oder sonst woher, spielt keine Rolle.
2 · GegenlesenWir zeigen Ihnen, was wir gelesen haben, Ihr Original direkt daneben. Fehlt eine Pflichtangabe, sagen wir es auf Deutsch und nicht in Fehlercodes.
3 · VersendenSie bekommen die gültige E-Rechnung samt Prüfbericht, Ihrem Nachweis für Kunde und Betriebsprüfung. Ihre hochgeladene Datei ist dann schon gelöscht.

Andersherum: E-Rechnung erhalten und sie öffnet sich nicht?

Seit 2025 darf Ihnen jeder Lieferant E-Rechnungen schicken, oft als nackte XML-Datei. Doppelklick, und statt einer Rechnung erscheint Programmcode. Laden Sie die Datei einfach hier hoch: Wir zeigen sie lesbar an und prüfen nebenbei, ob sie überhaupt gültig ist. Bei fehlerhaften Rechnungen steht nämlich Ihr Vorsteuerabzug auf dem Spiel.

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Häufige Fragen

Ist eine umgewandelte Rechnung rechtlich eine „echte“ E-Rechnung?

Ja. Das Gesetz schreibt nur vor, welches Format beim Kunden ankommt, nicht, womit die Rechnung erstellt wurde. Jede hier erzeugte Datei entspricht der Norm EN 16931 und besteht die amtliche KoSIT-Prüfung mit ihren rund 300 Regeln. Den Prüfbericht liefern wir mit. Eines ist wichtig: Versenden Sie die erzeugte Datei an Ihren Kunden, denn sie ist jetzt das Original.

Ab wann gilt die Pflicht für mich?

Empfangen können müssen alle Unternehmen seit dem 1.1.2025. Ausstellen müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1.1.2027, alle anderen ab dem 1.1.2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen dauerhaft befreit. Zum 30-Sekunden-Pflicht-Check →

Was passiert mit meiner hochgeladenen Datei?

Sie wird ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet und unmittelbar nach der Umwandlung gelöscht. Das Ergebnis halten wir höchstens 24 Stunden zum Download bereit. Die KI-Auswertung läuft mit vertraglich zugesicherter EU-Datenresidenz, und mit Ihren Daten wird kein Modell trainiert.

Brauche ich ZUGFeRD oder XRechnung?

Für die meisten Geschäftskunden: ZUGFeRD. Die Rechnung sieht aus wie bisher, die Daten stecken unsichtbar im PDF. XRechnung ist reines XML und nur dann nötig, wenn Behörden oder einzelne Großkunden sie ausdrücklich verlangen. Hier der ausführliche Vergleich.

Muss ich die E-Rechnung aufbewahren?

Ja. Die erzeugte Datei ist das steuerliche Original und muss acht Jahre unverändert aufbewahrt werden (§ 14b UStG). Wir erinnern Sie beim Download daran. Ein ordentlicher Datei-Ordner mit Sicherung reicht dafür meistens aus.

Seid ihr eine Buchhaltungssoftware?

Bewusst nicht. Sie behalten Word, Excel und Ihre Abläufe. Wir übernehmen genau den einen Schritt, den das Gesetz neu verlangt, mehr nicht. Hintergründe stehen in unserem Wissensbereich.