Rechnungsreif

Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen, und ab wann?

Drei Fragen, 30 Sekunden. Grundlage sind die Übergangsfristen des § 27 Abs. 38 UStG aus dem Wachstumschancengesetz, Stand Oktober 2026 und zuletzt bestätigt durch das BMF-Schreiben vom 15.10.2026.

1. Stellen Sie Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland (B2B)?

Übrigens: Empfangen können müssen E-Rechnungen seit dem 1.1.2025 alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer und Vermieter. Ein E-Mail-Postfach genügt. Ansehen und prüfen können Sie empfangene E-Rechnungen hier kostenlos.