Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen, und ab wann?
Drei Fragen, 30 Sekunden. Grundlage sind die Übergangsfristen des § 27 Abs. 38 UStG aus dem Wachstumschancengesetz, Stand Oktober 2026 und zuletzt bestätigt durch das BMF-Schreiben vom 15.10.2026.
1. Stellen Sie Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland (B2B)?
2. Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG (keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen)?
3. Lag Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 €?