Rechnungsreif

Die Rechnung öffnet sich nicht? Willkommen bei der XRechnung

Stand: 21. Oktober 2026 · Rechnungsreif Wissen · Keine Rechts- oder Steuerberatung

Eine E-Mail vom Lieferanten, Anhang: rechnung_4711.xml. Doppelklick. Der Browser zeigt spitze Klammern, der Editor einen Buchstabensalat, und Excel will eine Tabelle daraus machen. Keine Sorge, Ihre Datei ist nicht kaputt. Sie ist eine XRechnung, und die ist für Software gemacht, nicht für Menschen.

In zehn Sekunden lesbar

Laden Sie die Datei in unseren kostenlosen Viewer. Er zeigt die Rechnung in der amtlichen Darstellung an, mit allen Positionen, Beträgen und Bankdaten, und Sie können sie bei Bedarf drucken. Das funktioniert mit XRechnungen genauso wie mit ZUGFeRD-PDFs, beliebig oft und ohne Anmeldung. Nach der Anzeige wird Ihre Datei gelöscht.

Prüfen lohnt sich, nicht nur anschauen

Der Viewer validiert die Datei nebenbei nach dem amtlichen Standard, und das ist mehr als Kosmetik. Das Bundesfinanzministerium hat im Oktober 2025 klargestellt: Eine formal fehlerhafte E-Rechnung ist keine E-Rechnung, und bei inhaltlichen Fehlern kann der Vorsteuerabzug wegfallen. Zeigt die Prüfung Fehler, fordern Sie vom Aussteller eine korrigierte Fassung an. Darauf haben Sie Anspruch, und wir übersetzen jeden Prüf-Fehler in verständliches Deutsch, damit Sie wissen, was Sie ihm schreiben.

Drei Regeln für Empfänger

Das Original ist die Datei. Die empfangene XML- oder ZUGFeRD-Datei muss acht Jahre unverändert aufbewahrt werden. Ein Ausdruck ersetzt sie nicht. Details: GoBD-Aufbewahrung ohne Spezialsoftware.

Nicht umbenennen, nicht bearbeiten. Arbeiten Sie mit einer Kopie, das Original wandert ins Archiv.

Annahme verweigern geht nicht. Seit dem 1.1.2025 darf Ihnen jeder Lieferant E-Rechnungen schicken. Einen Anspruch auf ein PDF gibt es nicht mehr, auch nicht für Kleinunternehmer.

Sie haben eine E-Rechnung bekommen und wollen wissen, was drinsteht? Hier kostenlos öffnen, lesen und prüfen. So oft Sie wollen, ohne Anmeldung.

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